In verschiedenen Bundesländern wird es zunehmend schwierig, Pflanzenkläranlagen ohne eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik zu errichten. In einigen Bundesländern werden Kleinkläranlagen ohne “Z-Nummer” gar nicht mehr genehmigt (Niedersachsen und Thüringen).
Aus diesem Grund, entschlossen wir uns im Jahr 2008 mit unserer PKA auf ein Prüffeld zu gehen (s. Kapitel ARGE PKA ELSA).
Im Oktober 2009 hatte unsere PKA ELSA den Testbetrieb auf dem Prüffeld der Material- Forschungs- und Prüfanstalt der TU Weimar erfolgreich bestanden. Die erreichten Ablaufwerte sind kaum zu überbieten (siehe download-Bereich).
Uns sind folgende Z.-Nummern zugeteilt wurden:
Ablaufklasse N Z-55.4.-309
Ablaufklasse C Z-55.4.-310
Ablaufklasse N+H Z-55.4.-311
Derzeit gibt es 3 Pflanzenkläranlagenhersteller mit einer Bauartzulassung.
Wir sind allerdings die Einzigen, die mit einer weitergehenden Reinigung (Hygienisierung – Ablaufklasse +H) aufwarten können.
Geschrieben von: pka elsa
Kategorien: Zulassung
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