Herstellererklärung / baurechtlichen Zulassung

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Baurechtliche Zulassung für Pflanzenkläranlage PKA ELSA von aqua nostra

Unsere naturnahe Kleinkläranlage PKA ELSA wurde von der Materialprüf- und Forschungsanstalt der TU Weimar, dem Prüfinstitut Aachen und dem TÜV – Sachsen begutachtet.

In den meisten Bundesländern dürfen keine Kläranlagen errichtet werden, die nicht eine Herstellererklärung bzw. nur noch eine "abgelaufene" bauartrechtliche Zulassung besitzen. Wir beschlossen bereits im Jahr 2008 mit unserer PKA ELSA auf ein Prüffeld zu gehen. Im Oktober 2009 hatte unsere PKA ELSA den Testbetrieb auf dem Prüffeld der Material- Forschungs- und Prüfanstalt (MFPA) der TU Weimar erfolgreich bestanden. Die erreichten Ablaufwerte sind kaum zu überbieten. Seit dem erfolgt die Genehmigung durch die Behörden reibungslos!

Unseren Kleinkläranlagen sind folgende Z.-Nummern zugeteilt wurden:

  • Ablaufklasse N Z-55.4.-309
  • Ablaufklasse C Z-55.4.-310
  • Ablaufklasse N+H Z-55.4.-311

 
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